Fördermittel für Betriebsberatungen nutzen

Eine Betriebsberatung durch neutrale externe Berater kann sowohl Schwächen im eigenen Unternehmen aufdecken als auch Potenziale erkennen oder gar Schieflagen abwenden. Häufig wird jedoch aus Kostengründen auf professionelle Unterstützung verzichtet. Was jedoch viele Unternehmer nicht wissen: Staatliche Förderungsprogramme übernehmen häufig einen Teil der anfallenden Kosten.

Seit dem 1. Januar 2016 gilt eine neue Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) in allen Entwicklungsphasen, d. h.
– Jungunternehmen (bis zwei Jahre Markttätigkeit)
– Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr Markttätigkeit)
– Unternehmen in Schwierigkeiten (mehr als 50 Prozent des Eigenkapitals aufgebraucht)

Dabei können allgemeine und spezielle Beratungen konzeptioneller Art in Nordrhein-Westfalen mit in der Regel 50 Prozent (90 Prozent bei Unternehmen in Schwierigkeiten) von maximal € 3.000, beziehungsweise € 4.000 (bei Jungunternehmen) Beratungshonorar gefördert werden. Durch dieses Fördersystem sind auch mehrere Förderungen eines Unternehmens möglich.

Alle Details zu den möglichen Beratungsformen und die Höhe der Fördersätze (regional unterschiedlich) finden sich in den Merkblättern der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes.

Während Bestandsunternehmen ihren Antrag dort direkt einreichen können, müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zunächst ein Erstgespräch mit einem Regionalpartner führen, der Hilfestellung bei der Antragstellung gibt. Eine Liste möglicher Regionalpartner findet sich ebenfalls auf der Website der Leitstelle. Als Regionalpartner steht Ihnen der Handelsverband Nordrhein-Westfalen hierfür zur Verfügung.

Mehr Informationen:

Online-Portal der Leitstelle
www.leitstelle.org

Regionalpartner für Erstgespräche (Jungunternehmer und Unternehmen in Schwierigkeiten)
Verzeichnis der Regionalpartner


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