Angesichts der steigenden Zahl der Ladendiebstähle bekräftigt der Handelsverband Deutschland (HDE) seine Forderung nach einer konsequenteren strafrechtlichen Verfolgung der Delikte.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2023 insgesamt 426.000 Ladendiebstähle gemeldet, somit über 23 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Aktuelle Zahlen des EHI Retail Institute unterstreichen nun die besorgniserregend hohe Dunkelziffer. Unentdeckt bleiben demnach 100.000 Ladendiebstähle pro Tag. Der HDE sieht in dieser Entwicklung eine große Gefahr für den Einzelhandel.

„Händlerinnen und Händlern entstehen durch Ladendiebstahl jährlich Verluste in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Auf die steigende Zahl an Delikten muss der Staat endlich mit mehr Konsequenz in der Strafverfolgung reagieren“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der enorme Anstieg der Zahl der Ladendiebstähle sei ein Warnsignal, das nicht ignoriert werden dürfe. Der Rechtsstaat müsse dafür sorgen, dass der Schutz des Eigentums wirkungsvoll und dauerhaft sichergestellt sei. „Diebstahl darf nicht zur neuen Normalität in den Geschäften werden. Die aktuellen Zustände sind nicht hinnehmbar“, betont Genth.

Im Handel wächst laut HDE das Unverständnis darüber, dass angezeigten Ladendieben meist keine größeren Konsequenzen drohten. „Eine Anzeige ist für Handelsunternehmen mit einem hohen und letztlich oft vergeblichen Aufwand verbunden. Viele Ladendiebe kommen davon und werden nicht konsequent genug bestraft, Verfahren häufig eingestellt“, so Genth weiter. Oftmals werde die Polizei daher gar nicht mehr über Ladendiebstähle informiert, entsprechend hoch sei die Dunkelziffer. Der Staat müsse hier auf Abschreckung setzen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht zu gefährden.

Ein konsequentes Vorgehen ist zudem mit Blick auf den bandenmäßig organisierten Ladendiebstahl gefragt. „Vielerorts begehen inzwischen professionell organisierte Banden mit großer krimineller Energie Ladendiebstähle. Um sie zu stoppen, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft in den einzelnen Bundesländern viel enger zusammenarbeiten“, so Genth. Bandenkriminalität ende nicht an der jeweiligen Ländergrenze. Daher sei ein intensiver Austausch der Strafverfolgungsbehörden untereinander unerlässlich.