Den heutigen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin zur bundesweiten Einführung von 2G im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) scharf. Der Verband sieht die Vorgaben als verfassungswidrig und nicht zielführend bei der Bekämpfung der Pandemie an. Die Branche werde dadurch im wichtigen Weihnachtsgeschäft schwer getroffen. Deshalb fordert der HDE nun sofortige Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Politik trotz funktionierender Hygienekonzepte und der Maskenpflicht nun im Einzelhandel 2G einführt. Damit werden viele Handelsunternehmen aus rein symbolischen Gründen in ihrer umsatzstärksten Zeit massiv eingeschränkt. Und das in der wichtigsten Phase des Jahres, dem Weihnachtsgeschäft“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Einkaufen mit Hygienekonzept und Maskenpflicht sei eine sichere Angelegenheit, das Infektionsrisiko beim Einkaufen gering. Der Handel werde hier offenbar genutzt, um Ungeimpften das Leben schwerer zu machen. „Auf dem Rücken des Handels die Versäumnisse in der staatlichen Impfkampagne zu kaschieren – das ist geradezu absurd“, so Genth weiter. Viele Nicht-Lebensmittel-Händler seien in diesem schwierigen Jahr auf einen guten Jahresabschluss angewiesen, um das von Lockdowns geprägte Geschäftsjahr wenigstens noch ein wenig versöhnlich abzuschließen. Diese Hoffnung sei jetzt zerstört, mit 2G müssten viele Unternehmen mit erheblichen Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent rechnen. Denn die Schlangen vor den Kontrollen an den Ladentüren schreckten viele Kundinnen und Kunden ab, die Kundenfrequenz werde deutlich sinken.

Erhebliche Umsatzanteile dürften sich in den Online-Bereich verschieben. „Die Bundesregierung muss die drohenden Verluste bei vielen stationären Händlern jetzt konsequent auffangen. Die bisherigen Fixkostenzuschüsse reichen dafür bei weitem nicht aus. Wenn da jetzt nicht rasch geliefert wird, werden wir eine weitere Verödung in vielen Innenstädten erleben“, so Genth. Der HDE fordert bei der Überbrückungshilfe Einzelhandelsunternehmen auch schon bei einem nachgewiesenen Umsatzverlust von 15 Prozent die Möglichkeit der Antragsstellung zu geben. Denn im Einzelhandel sind die Margen viel niedriger als in anderen Branchen. Unternehmen geraten so auch schon bei Verlusten von weniger als den bisher festgeschriebenen 30 Prozent in ernsthafte Schwierigkeiten. Zudem setzt sich der Verband für die Verdopplung der Höchstgrenze beim Bezug von Hilfen ein, da der aktuelle Grenzwert für dieses Jahr von vielen Unternehmen bereits im ersten Lockdown des Jahres ausgeschöpft werden musste.

Quelle: HDE