Pläne der Bundesumweltministerin verhindern den notwendigen Wandel von der Wegwerf- zur Recycling-Gesellschaft
Das Bundesumweltministerium erarbeitet im Rahmen der Umsetzung der europäischen Einweg-Kunststoff-Richtlinie einen Gesetzentwurf, der die Herstellerverantwortung in Deutschland weit über die Brüsseler Vorgaben hinaus ausweiten soll. Mit der geplanten Verschärfung würden erneut in Deutschland nationale Hürden zu Lasten des freien Wettbewerbs aufgebaut. Und das Ansinnen, zukünftig Hersteller von Produkten für die Sauberkeit des öffentlichen Raumes zahlen zu lassen, ist ein Freibrief für alle Verbraucher, die Abfall regelwidrig entsorgen. Gegen diese falschen Entwicklungen wendet sich eine Verbändeallianz aus AGVU, DZV, HDE, IK, Markenverband und PRO-S-PACK.
Das Ansinnen der Bundesumweltministerin, dass zukünftig Hersteller von Produkten einseitig für die Sauberkeit im öffentlichen Raum zahlen sollen, ohne dass sie Einfluss auf die Ermittlung der Kosten, die Ursachen von „Vermüllung“ oder die Organisation der Abfallsammlung und Verwertung haben, bewerten die Verbände als inakzeptabel. Mit diesen Ideen wird der erforderliche Wandel von einer Wegwerf- in eine Recycling-Gesellschaft verhindert und Konsumenten aus ihrer Pflicht entlassen, Abfälle korrekt zu entsorgen.
Gelebte Herstellerverantwortung kann nicht bedeuten, dass ein Akteur für das Fehlverhalten des anderen geradestehen muss. Vielmehr müssen alle Akteure des Wertschöpfungskreislaufs – vom Hersteller über Konsumenten und Kommunen bis zu den Recyclingunternehmen – die Verantwortung für eine saubere Umwelt und für Rohstoffkreisläufe übernehmen und bei der Planung und Durchführung entsprechender Maßnahmen miteinbezogen werden.
In einem europäischen Binnenmarkt sind gemeinsame Regeln für die Herstellung, den Handel und das Recycling von Produkten unabdingbar. Mit ihren Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Herstellerverantwortung schießt Bundesministerin Schulze über das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel einer Eins-zu-Eins-Umsetzung von europäischen Regelungen hinaus. So funktioniert ein gemeinsamer europäischer Binnenmarkt nicht.
Gemeinsam fordern die Verbände einen fairen Wettbewerb in privatwirtschaftlich organisierten Systemen der Herstellerverantwortung. Der Wettbewerb muss um die besten Produkte, die beste Vermarktung, die hochwertigste Abfallverwertung und Vermeidung und die besten Lösungen für eine saubere Umwelt geführt werden. Für die Finanzierung der Reinigungs- und Entsorgungskosten ist es zweckmäßig, an bestehende privatwirtschaftliche Organisationsstrukturen anzuknüpfen.