Aktuell diskutierte Vorschläge, Online-Händlern gesetzlich zu verbieten, von den Kunden zurückgesendete Waren zu entsorgen, lehnt der Handelsverband Deutschland (HDE) ab.

„Der Handel setzt schon aus Kostengründen alles daran, die Retourenquote gering zu halten. Trotzdem haben die Kunden das Recht, online bestellte Ware an den Handel zurückzugeben, nachdem sie das Produkt geprüft oder anprobiert haben. Diese verbraucherfreundliche Regelung nehmen auch zahlreiche Kunden in Anspruch“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Ein Verbot, nicht mehr verkäufliche Waren zu recyceln oder zu entsorgen, wäre ein weitreichender Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen. Sinnvoller sei es, den Kunden die Rückgabe von mutwillig beschädigter oder verschmutzter Ware zu erschweren. Dazu müssten die gesetzlichen Vorgaben für die übermäßige Ingebrauchnahme von Waren vor Ausübung des Widerrufsrechts entsprechend verändert werden, wie es die EU-Kommission bereits vorgeschlagen hat. Außerdem müsse es für die Unternehmen auch finanziell leichter werden, Ware zu spenden. Denn bisher zahlen die Händler für ihre Sachspenden Umsatzsteuer, ohne Geld für die Ware erhalten zu haben. Sachspenden sollten deshalb generell von der Umsatzsteuerpflicht freigestellt werden.

„Generell bereitet der Einzelhandel zurückgehende Ware wieder auf und bietet sie erneut an. Es gibt jedoch einige wenige Fälle, in denen Produkte nicht wiederverkäuflich sind und eine Aufbereitung oder Spende wirtschaftlich nicht sinnvoll ist“, so Genth weiter. Eine massenhafte Vernichtung von Retouren gebe es jedoch nicht. Der Handel habe keinerlei Interesse daran, Waren wegzuschmeißen, sondern suche intensiv nach alternativen Verwendungen. Bei der weiteren Verringerung von Retouren setzt der Handel auch auf die Digitalisierung. So können Kunden mithilfe von Virtual Reality die Ware virtuell anprobieren. Das kann im Ergebnis helfen, die Rücksendungen aufgrund falscher Kleidergrößen oder nicht passender Schnittmuster zu minimieren.

>>Quelle: HDE<<